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Wenn sich Ihre Beschwerde auf einen rechtswidrig zum Kauf oder Ersteigern angebotenen Artikel bezieht (beispielsweise indizierte Filme), so wenden Sie sich immer auch direkt an den Plattformbetreiber.
Gerne können Sie Ihre Beschwerde gänzlich anonym und ohne Angabe einer E-Mail-Adresse einreichen. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass es bei der Beschwerdebearbeitung zu Rückfragen kommen kann, deren Beantwortung für die Weiterbearbeitung entscheidend ist. In diesem Fall kann die weitere Beschwerdebearbeitung an einer fehlenden Kontaktmöglichkeit per E-Mail scheitern. Bitte prüfen Sie daher im Fall von anonymen Beschwerden besonders gründlich, ob alle notwendigen Angaben zur Beschwerde gemacht sind.
Die FSM-Beschwerdestelle ist in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 02.01.2025 geschlossen, Beschwerden werden in dieser Zeit nicht bearbeitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen zur Meldung an die Onlinewachen der Polizeidienststellen.