Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz spielt nicht nur im Umgang mit Filmen oder Computerspielen eine entscheidende Rolle. Auch das Internet wird immer wieder als Plattform zur Verbreitung von kriminellen, illegalen und jugendgefährdenden Inhalten genutzt.

Im Internet regelt u. a. der im April 2003 in Kraft getretene Jugend-Medienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Beurteilung und Bekämpfung entwicklungsgefährdender Medieninhalte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) stehen diese und weitere Gesetzesgrundlagen sowie eine Linkliste zum Jugendmedienschutz zur Verfügung.  

Grundsätzlich kann man die folgenden Risikogruppen unterscheiden: 

Hier werden Kinder oder Jugendliche mit Inhalten konfrontiert, die die Entwicklung im jeweiligen Alter beeinträchtigen oder gar gefährden können. Auch können sie auf absolut unzulässige Inhalte stoßen, die bspw. auch strafrechtlich verfolgt werden. Zum Schutz vor Konfrontationsrisiken ist die Installation eines Jugendschutzprogrammes sinnvoll. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.fsm.de/de/technischer-jugendschutz#E2_2