Jugendmedienschutz
Jugendmedienschutz spielt nicht nur im Umgang mit Filmen oder Computerspielen eine entscheidende Rolle. Auch das Internet wird immer wieder als Plattform zur Verbreitung von kriminellen, illegalen und jugendgefährdenden Inhalten genutzt.
Im Internet regelt u. a. der im April 2003 in Kraft getretene Jugend-Medienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Beurteilung und Bekämpfung entwicklungsgefährdender Medieninhalte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) stehen diese und weitere Gesetzesgrundlagen sowie eine Linkliste zum Jugendmedienschutz zur Verfügung.
Grundsätzlich kann man die folgenden Risikogruppen unterscheiden:
Hier werden Kinder oder Jugendliche mit Inhalten konfrontiert, die die Entwicklung im jeweiligen Alter beeinträchtigen oder gar gefährden können. Auch können sie auf absolut unzulässige Inhalte stoßen, die bspw. auch strafrechtlich verfolgt werden. Zum Schutz vor Konfrontationsrisiken ist die Installation eines Jugendschutzprogrammes sinnvoll. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.fsm.de/de/technischer-jugendschutz#E2_2
Kontaktrisiken sind solche Gefährdungen, die sich durch die öffentliche oder private Kommunikation mit Dritten – meist fremden – Personen ergeben. Neben Beleidigung, Cybermobbing und Co. können bspw. auch das sog. Cybergrooming –also die onlinebasierte sexuelle Belästigung – auftreten. Jüngere Kinder sollten aus diesem Grund auf kindgerechte und moderierte Angebote zurückgreifen. Ältere Kinder und Jugendliche sollten bei der Nutzung von Kommunikationsmöglichkeiten im Netz vor allem auf geeignete Privatssphäreeinstellungen und den sensiblen Umgang mit persönlichen und personenbezogenen Daten achten.
Die Bandbreite von selbstschädigendem oder autoaggressivem Verhalten von Kindern und im besonderen Maße von Jugendlichen ist groß. Sie reicht von Drogen- und Alkoholmissbrauch bis hin zu Essstörungen, Selbstverletzungen (z.B. sog. „Ritzen“), Suizidankündigung und dessen Durchführung. Soziale Netzwerke, Foren oder Blogs werden dazu genutzt, sich über Tipps zur Durchführung oder Verheimlichung von selbstschädigendem Verhalten auszutauschen. Sie sind dementsprechend nicht Ursache, sondern Darstellungs- und Kommunikationsmittel. Die Inhalte sind deshalb problematisch, weil sie das Maß an selbstschädigendem Verhalten intensivieren und ein Gefühl der Normalität („andere machen das ja auch“) vermitteln können. Außerdem können sie Dritte, bisher nicht von selbstschädigendem Verhalten betroffene Personen, zu einem derartigen Verhalten anregen. Stößt man auf solche Inhalte, sollten sie unter www.internet-beschwerdestelle.de gemeldet werden. Bemerken Sie als Eltern, dass Ihr Kind solche Inhalte nutzt, sollten Sie sich professionelle Unterstützung suchen, etwa durch Onlineberatungsangebote wie www.nummer-gegen-kummer.de oder www.bke.de bzw. eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.