Versender-Perspektive
Was ist das Problem?
Grundsätzlich ist Sexting nichts Schlechtes, sondern kann vielmehr ein Liebesbeweis sein, also der Versuch, den Schwarm oder den/ die Freund/in zu beeindrucken bzw. das Ausprobieren der eigenen Wirkung.
Allerdings stellt sich ein grundsätzliches Problem: Die Beziehungen zwischen Menschen verändern sich und man kann als Versender nicht mehr genau wissen, was mit den eigenen Bildern geschieht.
Das Problem des Sexting besteht im Missbrauch der Bilder oder Videos durch andere Personen.
Weitergehende Informationen finden Sie im Text „Sexting: Risiken & Nebenwirkungen“.
Was muss der Versender beachten?
Generell gilt: Think before you post – Denk nach, bevor du etwas sendest! Denn was einmal im Netz ist, bleibt im Netz.
Der Austausch von erotischen Inhalten mittels elektronischer Kommunikation sollte in jedem Fall mit Vorsicht gehandhabt werden, da es trotz des überwiegenden Austauschs in Vertrauensverhältnissen dennoch zur Weitergabe entsprechender Inhalte kommen kann.
Der Versender von erotischen Inhalten muss sicherstellen, dass die abgebildete Person nicht gegen ihren Willen oder heimlich aufgenommen wurde, dies stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ihrer Privat- und Intimsphäre sowie ihres Rechts am eigenen Bild dar. Unter Umständen kann das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen sogar einen Straftatbestand darstellen. Selbst wenn die Inhalte mit Zustimmung der abgebildeten Person aufgenommen wurden, bedeutet das aber noch lange nicht, dass die Inhalte auch weiter verbreitet werden dürfen – ein Versenden erotischer Inhalte gegen den Willen der abgebildeten Person scheidet immer aus und ist unter Umständen ebenfalls eine Straftat.
Andererseits ist auch das ungewollte Zusenden eigener erotischer bzw. Nacktbilder und -Videos zu unterlassen. Auch bei Einwilligung des Empfängers sollte sich der Versender eigener Aufnahmen vor dem Versenden der Inhalte klarmachen, ob der Empfänger vertrauenswürdig ist und ggf. ausdrücklich klären, dass die Inhalte ausschließlich für den Empfänger gedacht sind und nicht weitergegeben werden dürfen.
Weiterhin dürfen erotische Inhalte nur für die Dauer der Beziehung genutzt werden, für die sie erstellt wurden. Denn es ist davon auszugehen, dass die Zustimmung des Abgebildeten bei der Anfertigung der Fotos auf die Dauer der Beziehung befristet war. So entschied beispielsweise der BGH bereits Ende 2015, dass intime Fotos nach dem Ende einer Beziehung unwiderruflich gelöscht bzw. zurückgegeben werden müssen, wenn die oder der Abgebildete dies verlangt.
Ein weiteres, sehr spezielles Problem könnte sich bei Sexting zwischen Jugendlichen bzw. zwischen Kindern und Jugendlichen ergeben: Sofern die abgebildete Person unter 18 Jahren alt ist und die Inhalte verbreitet werden, kann unter Umständen der Straftatbestand der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie gegeben sein.
Welche praktischen Tipps gibt es?
Bei der Verbreitung besonders sensibler Daten ist es sinnvoll, technisch sichere Messenger wie z.B. Threema oder Signal zu verwenden.
Weiterhin gibt es bei Snapchat die Funktion, Fotos zu verschicken, die nach dem Lesen automatisch gelöscht und nicht lokal auf dem Gerät des Empfängers oder der Empfängerin gespeichert werden. Jedoch könnte das Bild trotzdem vom Gegenüber per Screenshot abfotografiert und später missbraucht werden.
Achten Sie darauf, dass die Standort-Funktion von Kommunikations- und Dating-Apps ausgeschaltet ist. Diese ist gefährlich, da fremde oder unerwünschte Personen so einen Nutzer aufspüren könnten. Auch aus Bildern können mittels verschiedener Apps die Metadaten wie Standort, Datum und Uhrzeit gelöscht werden.
Die verbreiteten Bilder sollten möglichst nicht das Gesicht und andere besondere Merkmale enthalten, welche die abgebildete Person eindeutig identifizieren könnte.
Auf den technischen Geräten und in den weiteren Speicherorten wie z.B. clouds sollten die Bilder weitestgehend gelöscht werden. Oder aber sie sollten an sicheren Orten, wie beispielsweise passwortgeschützten Ordnern gespeichert werden.